Winterdienst in Augsburg
Wir übernehmen den Räum- und Streudienst für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und private Grundstücke in Augsburg und Umgebung – rechtzeitig vor Beginn der Sicherungspflicht, mit dokumentierten Einsätzen und Bereitschaft an sieben Tagen die Woche.

Unsere Leistungen im Detail
In Augsburg müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein, jeweils bis 20 Uhr abends. Wer diese Pflicht verletzt und jemand stürzt, haftet – als Eigentümer auch dann, wenn die Pflicht per Hausordnung an Mieter übertragen wurde, denn die Kontrollpflicht bleibt bestehen.
Genau hier setzen wir an. Wir beginnen unsere Touren, bevor die Sicherungspflicht greift, und fahren bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe erneut an. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und durchgeführter Maßnahme dokumentiert. Diese Dokumentation ist im Streitfall Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht.
Gestreut wird mit Splitt. Salz setzen wir nur dort ein, wo abstumpfende Mittel nicht ausreichen – an Treppen, Rampen und Gefahrenstellen – und dann nur als Gemisch mit einem Salzanteil von maximal zehn Prozent, wie es die Augsburger Verordnung vorschreibt.
Für wen wir arbeiten
Hausverwaltungen
Sie brauchen einen Dienstleister, der ohne Rückfragen läuft und im Schadensfall Nachweise liefert. Sie bekommen von uns eine feste Ansprechperson und eine Dokumentation, die Sie direkt an Eigentümer oder Versicherung weitergeben können.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Winterdienst gehört zu den Themen, die in jeder Eigentümerversammlung aufkommen. Wir liefern nachvollziehbare Abrechnungen und Einsatznachweise, die der Verwaltung die Rechenschaft gegenüber der Gemeinschaft erleichtern.
Gewerbeobjekte
Bei Kundenparkplätzen, Zufahrten und Eingangsbereichen ist die Haftung besonders heikel. Wir stimmen die Räumzeiten auf Ihre Öffnungszeiten ab, damit die Flächen frei sind, bevor Kunden und Mitarbeiter eintreffen.
Private Eigentümer
Wer beruflich eingespannt ist, längere Zeit abwesend oder körperlich eingeschränkt, kann die Räumpflicht kaum zuverlässig erfüllen. Wir übernehmen sie vollständig – auch für einzelne Grundstücke.
So läuft es ab
Anfrage
Sie melden sich telefonisch oder über das Formular und nennen uns Objekt und Adresse. Bei kurzfristigem Bedarf erreichen Sie uns auch am Wochenende.
Besichtigung vor Ort
Wir sehen uns die Flächen an: Länge der Gehwege, Treppen, Rampen, Zufahrten und Stellen, an denen sich erfahrungsgemäß Eis bildet. Ohne diesen Termin gibt es kein belastbares Angebot.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit einer festen monatlichen Pauschale für die Monate November bis März. Keine Abrechnung nach einzelnen Einsätzen – Sie zahlen im schneereichen Winter dasselbe wie im milden.
Laufende Betreuung
Ab dem ersten Schnee läuft der Dienst ohne Ihr Zutun. Sie erhalten die Einsatzdokumentation und haben eine feste Ansprechperson für Rückfragen.
Häufige Fragen
Ab wann muss in Augsburg geräumt und gestreut sein?▼
In Augsburg müssen Gehwege werktags bis spätestens 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr geräumt und gestreut sein, jeweils bis 20 Uhr abends. Nachts besteht keine Räum- und Streupflicht – weder für die Stadt noch für Anlieger. Bei erneutem Schneefall innerhalb dieses Zeitraums muss nachgeräumt werden; einmal räumen genügt nicht.
Kann ich die Räumpflicht auf einen Dienstleister übertragen?▼
Ja, die Räum- und Streupflicht lässt sich vertraglich auf einen Winterdienst übertragen. Die Verantwortung endet damit aber nicht vollständig: Als Eigentümer bleibt eine Überwachungspflicht bestehen. Sie müssen sich stichprobenartig vergewissern, dass der beauftragte Dienstleister seine Aufgabe tatsächlich erfüllt. Eine lückenlose Einsatzdokumentation ist deshalb kein Beiwerk, sondern Ihre Absicherung.
Darf in Augsburg mit Streusalz gestreut werden?▼
Nur eingeschränkt. In Augsburg ist grundsätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt zu streuen. Salz und ätzende Stoffe dürfen nur dort und nur im kleinstmöglichen Mindestmaß eingesetzt werden, wo abstumpfende Mittel nicht ausreichen – etwa an Treppen und anderen Gefahrenstellen. Zulässig ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit einem Salzanteil von höchstens zehn Prozent.
Was kostet Winterdienst für eine Wohnanlage?▼
Wir arbeiten mit einer festen monatlichen Pauschale in den Monaten November bis einschließlich März. Ihre Höhe richtet sich nach der zu räumenden Fläche, der Bauart der Anlage, der Anzahl der Zugänge und Treppen sowie danach, ob Zufahrten und Tiefgarageneinfahrten dazugehören. Nach einzelnen Einsätzen rechnen wir nicht ab: Sie zahlen im schneereichen Winter dasselbe wie im milden, und Ihre Kalkulation steht vor Saisonbeginn fest. Hinzu kommt lediglich das verbrauchte Streugut, das wir mit 0,35 Euro je Kilogramm berechnen.
Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?▼
Wenn der Winterdienst vertraglich übertragen ist und seine Pflichten verletzt hat, haftet der Dienstleister. Kommt er seinen Pflichten nachweislich nach, greift die Haftung des Eigentümers regelmäßig nicht. Entscheidend ist der Nachweis: Ohne dokumentierte Einsatzzeiten lässt sich im Streitfall nicht belegen, dass geräumt und gestreut wurde. Wir dokumentieren jeden Einsatz und sind über die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung betriebshaftpflichtversichert.
„Als Eigentümerin hafte ich, wenn auf dem Grundstück jemand stürzt – das hat mir früher morgens im Nacken gesessen. Mit unserem Hausmeisterservice bin ich entspannter. Letzter Winter hat es ungewöhnlich oft geschneit, entsprechend viele Einsätze, und geräumt war bei uns immer rechtzeitig. Ich wohne im Erdgeschoss und habe ihn regelmäßig früh morgens in der Einfahrt gesehen, teils gegen 5 Uhr. Jetzt beim Wintereinbruch habe ich zum ersten Mal ein wirklich gutes Gefühl. Danke dafür!"
Weitere Leistungen
Gebäudereinigung
Garten- und Mäharbeiten
Parkhaus- und Tiefgaragenreinigung
Wartungs- und Kontrollarbeiten
Sonderaufträge und Reparaturen
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser unverbindliches Angebot
Montag – Freitag: 8 – 16 Uhr
24-Stunden-Notdienst: rund um die Uhr
Rund um die Uhr im Einsatz für unsere Kunden