Parkhaus- und Tiefgaragenreinigung in Augsburg
Wir reinigen Tiefgaragen und Parkhäuser der von uns betreuten Objekte in Augsburg und Umgebung maschinell – Stellplätze, Fahrgassen und Rampen, nass oder trocken, je nach baulichen Gegebenheiten.

Die Tiefgaragen- und Parkhausreinigung führen wir ausschließlich im Rahmen der laufenden Betreuung durch – also für Objekte, für die wir auch Gebäudereinigung, Winterdienst oder Grünpflege übernehmen.
Unsere Leistungen im Detail
Eine Tiefgarage ist kein Nebenschauplatz, sondern ein Bauteil mit erheblichem Wert. Über den Winter tragen Fahrzeuge Streusalz in großen Mengen ein. Die Chloride bleiben nach dem Abtrocknen im Staub zurück, dringen über Risse und Fugen in den Beton ein und greifen dort die Bewehrung an. Dazu kommen Reifenabrieb und Bremsstaub, die sich als feiner, dunkler Belag auf dem Boden absetzen. Eine regelmäßige Reinigung ist deshalb keine Kosmetik, sondern Werterhaltung: Sie ist um ein Vielfaches günstiger als eine spätere Betoninstandsetzung.
Wir arbeiten maschinell mit Scheuersaugmaschine, bei stärkeren Verschmutzungen und je nach baulichen Gegebenheiten zusätzlich mit Hochdruckreiniger. Ob nass oder trocken gearbeitet wird, entscheidet sich vor Ort: Maßgeblich sind Bodenbeschichtung, vorhandene Entwässerung und die Frage, ob anfallendes Schmutzwasser abgeführt werden kann.
Für die Reinigung muss die Fläche frei von Fahrzeugen sein. Da wir die betreuten Objekte kennen, können wir den Termin so legen, dass er für Bewohner und Verwaltung planbar bleibt – mit ausreichendem Vorlauf und einem fertigen Aushangtext für das Treppenhaus.
So läuft es ab
Anfrage
Sie melden sich telefonisch oder über das Formular und schildern uns Ihr Objekt. Betreuen wir die Anlage noch nicht, sprechen wir zunächst über die laufende Betreuung insgesamt.
Besichtigung vor Ort
Wir sehen uns die Garage an: Bodenbeschichtung, Entwässerung, Zufahrtshöhe, Rampen und Verschmutzungsgrad. Danach steht fest, ob nass oder trocken gearbeitet wird und welche Technik zum Einsatz kommt.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis und einem konkreten Zeitfenster für die Durchführung, damit Sie die Information an die Bewohner planen können.
Durchführung
Zum vereinbarten Termin muss die Fläche frei von Fahrzeugen sein. Wir reinigen und geben die Garage anschließend wieder frei.
Häufige Fragen
Warum sollte eine Tiefgarage überhaupt gereinigt werden?▼
Weil sie sonst Schaden nimmt. Fahrzeuge tragen im Winter erhebliche Mengen Streusalz ein. Die Chloride bleiben im Staub zurück, gelangen über Risse und Fugen in den Beton und lösen dort Korrosion an der Bewehrung aus. Hinzu kommen Reifenabrieb und Bremsstaub. Eine Betoninstandsetzung kostet ein Vielfaches dessen, was eine regelmäßige Reinigung kostet.
Kann ich ausschließlich die Tiefgaragenreinigung beauftragen?▼
Nein. Wir führen die Tiefgaragen- und Parkhausreinigung nur für Objekte durch, die wir ohnehin betreuen – etwa mit Gebäudereinigung, Winterdienst oder Grünpflege. Der Grund ist praktischer Natur: Wir kennen die Anlage, die Zugänge und die Abläufe, und die Terminabstimmung mit Bewohnern funktioniert dadurch verlässlich. Wenn Sie Interesse an der Reinigung haben, sprechen wir gerne über die Betreuung Ihres Objekts insgesamt.
Müssen die Fahrzeuge während der Reinigung entfernt werden?▼
Ja. Für eine maschinelle Reinigung muss die Fläche vollständig frei sein – sowohl aus technischen Gründen als auch, um Schäden an den Fahrzeugen auszuschließen. Wir stimmen den Termin deshalb frühzeitig ab, damit Eigentümer und Mieter rechtzeitig informiert werden können. Einen passenden Aushangtext stellen wir zur Verfügung.
Wird nass oder trocken gereinigt?▼
Das entscheidet sich nach den baulichen Gegebenheiten. Für die Nassreinigung braucht es eine funktionierende Entwässerung und eine Bodenbeschichtung, die Feuchtigkeit verträgt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, arbeiten wir trocken. Bei der Besichtigung klären wir das und halten das Verfahren im Angebot fest.
Sind die Kosten auf Mieter umlagefähig?▼
Bei wiederkehrender Reinigung handelt es sich in der Regel um umlagefähige Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist und die Garage mitvermietet wurde. Nicht umlagefähig sind einmalige Maßnahmen mit Instandsetzungscharakter. Für eine verbindliche Einordnung Ihres konkreten Falls sprechen Sie bitte mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Steuerberater.
„Wir arbeiten seit mehreren Jahren mit dem HM-Service Schmidt zusammen. […] Herr Schmidt arbeitet zuverlässig sowie höchst professionell. Er behält selbst in den kompliziertesten Momenten einen klaren Kopf, um eine fachgerechte Lösung anbieten zu können.“
Bewertung aus unserem Google-Unternehmensprofil (gekürzt). Wir zeigen nur Bewertungen von Kunden, die wir tatsächlich betreut haben.
Weitere Leistungen
Gebäudereinigung
Winterdienst
Garten- und Mäharbeiten
Wartungs- und Kontrollarbeiten
Sonderaufträge und Reparaturen
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser unverbindliches Angebot
Montag – Freitag: 8 – 16 Uhr
24-Stunden-Notdienst: rund um die Uhr
Rund um die Uhr im Einsatz für unsere Kunden