Gebäudereinigung in Augsburg
Wir reinigen Treppenhäuser, Keller und Gemeinschaftsflächen in Augsburg und Umgebung – wöchentlich, vom Dachgeschoss bis in den letzten Kellergang, mit eigenen Geräten und Reinigungsmitteln.

Unsere Leistungen im Detail
Die meisten Beschwerden in einer Wohnanlage entstehen nicht dort, wo geputzt wird, sondern dort, wo es niemand tut. Spinnweben im Kellerabgang, Staub auf den Lichtschaltern, verschmierte Glasflächen an der Haustür: Solche Kleinigkeiten prägen den Eindruck einer Anlage stärker als ein frisch gewischter Treppenabsatz. Wir arbeiten deshalb von oben nach unten durch – vom Dachgeschoss bis in den Keller – und lassen die Bereiche nicht aus, die üblicherweise übergangen werden.
Der Standardturnus ist wöchentlich. Bei stark frequentierten Objekten sind kürzere Abstände möglich, bei kleineren Anlagen längere. Was genau in welchem Rhythmus gemacht wird, halten wir im Leistungsverzeichnis fest, damit Verwaltung und Eigentümer jederzeit nachlesen können, was vereinbart ist.
Reinigungsmittel, Geräte und Verbrauchsmaterial bringen wir mit. Sie müssen weder etwas bereitstellen noch lagern. Über die Unterhaltsreinigung hinaus übernehmen wir auf Anfrage Fenster- und Glasreinigung, Grundreinigungen und Bauschlussreinigungen. HMS SCHMIDT ist als Gebäudereiniger in der Handwerksrolle der Handwerkskammer für Schwaben eingetragen.
Für wen wir arbeiten
Hausverwaltungen
Sie wollen keine Anrufe wegen ausgefallener Reinigungstermine. Sie bekommen von uns einen festen Turnus, eine feste Ansprechperson und ein schriftliches Leistungsverzeichnis, auf das Sie sich bei Rückfragen aus der Eigentümerschaft berufen können.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Sauberkeit im Treppenhaus ist das, was Eigentümer und Mieter täglich sehen. Wir halten den vereinbarten Umfang ein, auch in den Bereichen, die selten jemand kontrolliert – und genau das fällt in der Eigentümerversammlung positiv auf.
Gewerbeobjekte
Der Eingangsbereich ist der erste Eindruck, den Ihre Kunden von Ihnen bekommen. Wir stimmen die Reinigungszeiten so ab, dass sie Ihren Betriebsablauf nicht stören – vor Öffnung, nach Feierabend oder am Wochenende.
Private Eigentümer
Auch einzelne Mehrfamilienhäuser betreuen wir. Sie sparen sich die Organisation von Reinigungsplänen und Streit unter Mietern über die Kehrwoche, und die Kosten sind als Betriebskosten in der Regel auf die Mieter umlagefähig.
So läuft es ab
Anfrage
Sie melden sich telefonisch oder über das Formular und nennen uns Objekt, Adresse und Anzahl der Wohneinheiten.
Besichtigung vor Ort
Wir sehen uns die Flächen an: Stockwerke, Bodenbeläge, Kellerbereiche, Glasflächen und Zugänge. Danach wissen wir, was der Turnus tatsächlich erfordert.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit fester monatlicher Pauschale und einem schriftlichen Leistungsverzeichnis, das festhält, was in welchem Rhythmus gereinigt wird. Reinigungsmittel und Geräte sind enthalten.
Laufende Betreuung
Die Reinigung läuft im vereinbarten Turnus, ohne dass Sie Termine koordinieren müssen. Für Rückfragen und kurzfristige Sonderwünsche haben Sie eine feste Ansprechperson.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?▼
In Mehrfamilienhäusern hat sich eine wöchentliche Reinigung als Standard etabliert, und in diesem Turnus arbeiten wir auch. Bei stark frequentierten Objekten, Anlagen mit Gewerbeeinheiten oder solchen mit vielen Kindern und Haustieren kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Bei kleinen Anlagen mit wenigen Parteien reicht mitunter ein vierzehntägiger Rhythmus. Den passenden Turnus legen wir nach der Besichtigung gemeinsam fest.
Sind die Kosten der Treppenhausreinigung auf Mieter umlagefähig?▼
Ja. Die Gebäudereinigung zählt nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Für Eigentümer bedeutet das: Die laufenden Kosten der Treppenhausreinigung tragen in der Regel die Mieter über die Nebenkostenabrechnung. Nicht umlagefähig sind einmalige Leistungen wie eine Grundreinigung oder eine Bauschlussreinigung.
Was gehört bei Ihnen zur laufenden Unterhaltsreinigung?▼
Zur Unterhaltsreinigung gehören bei uns das Treppenhaus über alle Etagen einschließlich Dachgeschoss und Keller, Kellergänge, Waschküchen, Fahrrad- und Müllräume, Handläufe und Geländer, Briefkastenanlagen, Lichtschalter, Eingangstüren und Glasflächen im Zugangsbereich sowie das Entfernen von Spinnweben. Den genauen Umfang halten wir für jedes Objekt schriftlich im Leistungsverzeichnis fest.
Muss ich Reinigungsmittel oder Geräte bereitstellen?▼
Nein. Reinigungsmittel, Geräte und Verbrauchsmaterial bringen wir zu jedem Einsatz mit. Sie müssen weder etwas einkaufen noch Lagerfläche im Haus vorhalten. Ein Wasseranschluss und ein Stromanschluss im Objekt genügen.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?▼
Die Unterhaltsreinigung ist die regelmäßig wiederkehrende Reinigung im vereinbarten Turnus und hält den erreichten Zustand. Die Grundreinigung ist eine einmalige Intensivmaßnahme: Dabei werden Altbeläge, eingetretene Verschmutzungen und Pflegefilme vollständig entfernt, oft mit Maschineneinsatz. Sie ist sinnvoll beim Start einer neuen Betreuung, nach längerer Vernachlässigung oder nach Bauarbeiten.
„Absolut zu empfehlen. Sehr nette und höfliche Mitarbeiter. Sehr zuverlässig und absolute saubere Arbeit.“
Bewertung aus unserem Google-Unternehmensprofil. Wir zeigen nur Bewertungen von Kunden, die wir tatsächlich betreut haben.
Weitere Leistungen
Winterdienst
Garten- und Mäharbeiten
Parkhaus- und Tiefgaragenreinigung
Wartungs- und Kontrollarbeiten
Sonderaufträge und Reparaturen
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser unverbindliches Angebot
Montag – Freitag: 8 – 16 Uhr
24-Stunden-Notdienst: rund um die Uhr
Rund um die Uhr im Einsatz für unsere Kunden